Allgemeine geschäftsbedingungen
1. Definition
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma THE-Tuner und dem Vertragspartner, wobei diese Bedingungen sowohl für Firmen als auch für Konsumenten, folgend „Kunden“ genannt, gelten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich und im Einzelnen anerkennen. Fehlender Widerspruch bedeutet in kei- nem Falle unsere Zustimmung.
2. Geltungsbereich der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen THE-Tuner und dem Kunden erfol- gen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Mit der Entgegennahme von Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit die- sen Bedingungen einverstanden. Weiters ist der Kunde verpflichtet bei einer Wei- terveräußerung unserer Produkte an Dritte bzw. Fahrzeuge mit unseren Produkten, diesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.
Es gilt gegenüber unseren Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer Geschäftsbedingungen, welche auf unserer Homepage www.the-tuner.com abrufbar sowie als pdf-Download zur Verfügung gestellt sind.
3. Angebot, Vertragsschluss und Rücktritt
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Auf- träge ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Die Rücktrittsfrist nach Vertrags- schluss beträgt für Verbraucher 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Für einen Rücktritt be- darf es einer schriftlichen Bestätigung durch THE-Tuner. Generell ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind B2B-Geschäfte, also Firmenkunden. Kein Rücktrittsrecht besteht ferner bei Produkten, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden o- der auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Im Rücktritts- fall hat der Kunde die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen.
Zusagen, Zusicherungen und Garantien im Zusammenhang mit einem Rechtsge- schäft werden erst durch unsere schriftliche beziehungsweise fernschriftliche
Auftragsbestätigung verbindlich. Diese Auftragsbestätigung kann durch Rechnungs- legung ersetzt werden, wenn die Auslieferung der bestellten Ware vereinbarungs- gemäß unmittelbar nach Eingang des Auftrages erfolgt.
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistun- gen, wird von der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoran- schlag in Abzug gebracht.
3. Produkt
Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind circa Werte, welche ge- ringfügig unter- bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmate- rial von Referenzfahrzeugen stammt, welche von Ihrem Fahrzeug abweichen kön- nen. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass unsere Produkte vor der weiteren Verwendung durch den Kun- den auf etwaige Verunreinigungen (beispielsweise durch anhaften- des Verpackungsmaterial und ähnlichem) zu prüfen sind und jedenfalls vor dem Ein- bau eine Reinigung der Produkte vorzunehmen ist.
4. Preise, Verpackung und Versand
Es gelten die aktuellen Preise der Homepage bzw. Vereinbarungen zzgl. der gesetz- lichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung und Leistung. Die Preise sind grund- sätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen. Die vereinbarten Preise gelten ab un- serem Lager, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, jedoch ohne die jeweiligen Versandkosten. Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Tage der Lieferung gelten- den Satz berechnet. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten so- wie Zoll und Versicherungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Übergabe an Spedi- teur oder Versandunternehmen ohne deren Mängelrüge gilt als Bestätigung der ein- wandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung unserer Waren. Die Aus- wahl der Versendungsart geschieht mangels besonderer Weisungen nach bestem Wissen und Gewissen und bleibt die Auswahl der Versendungsart THE-Tuner vorbe- halten. Bei gewerblichen Käufern (B2B) geht das Transportrisiko Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, auf den Käufer über. sobald der Verkäu- fer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Demnach kann der gewerbliche Käufer keinen Ersatz vom Verkäufer verlangen, wenn die Ware auf dem Transportweg Schaden nimmt.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an Spediteur oder Versandunternehmen, spätes- tens jedoch beim Verlassen des Lagers von THE-Tuner, auf den Kunden über. Der Versand ist generell durch den Kunden zu versichern, auf Wunsch des Kunden wer- den Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Kunden, geht die Gefahr des zu- fälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware zu jenem Zeit- punkt über, zu dem die Leistung bedungen war.
6. Zahlungsbedingungen
Auf sämtliche von uns angebotenen Produkte, Rennsportartikel, Einzel- und Spezi- alanfertigungen ist vorweg der gesamte vereinbarte Kaufpreis zu entrichten. Die Be- rechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Verein- barung.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen bzw. nach erfolgter Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt.
Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem Vertrag bis zur Erfüllung der ausstehenden Zahlungsverpflichtungen des Kun- den, einzustellen. Wir sind diesfalls ebenfalls berechtigt, alle Forderungen für be- reits erbrachte Leistungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Andro- hung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen er- folglos gemahnt haben.
Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als die Gegenforde- rungen gerichtlich festgestellt oder ausdrücklich von uns anerkannt worden sind. Mängelrügen berechtigen keinesfalls zur Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zah- lungen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis, ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
Leistet die vom Kunden abzuschließende Versicherung nicht, so verpflichtet sich der Kunde, unsere Leistung selbst zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug durch den Kunden verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte) und wird der Rechnungsbetrag in voller Höhe fällig. Bei verschuldetem Zahlungsver- zug verpflichtet sich der Kunde für die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Mahnungen Mahnspesen pro Mahnung in der Höhe von EUR 40,00 zu bezahlen, soweit dies in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
7. Leistungsfristen und Termine
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, das heißt ohne rechtliche Bindung. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorherseh- barer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonsti- gen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um je- nen angemessenen Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andau- ert. Diesfalls verspätete Lieferungen berechtigen jedenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder Stellung von Schadenersatzansprüchen. Als Fälle höherer Gewalt gel- ten beispielsweise Arbeits- kämpfe in eigenen oder fremden Betrieben, Transport- verzögerungen, Maschinenbruch, hoheitliche Maßnahmen und sonstige ungewöhn- liche oder von uns nicht zu vertretende Umstände.
Der Kunde hat jedoch das Recht, nach Ablauf der bedungenen Lieferzeit eine ange- messene Frist von mindestens 6 Wochen unter Androhung des Rücktrittes vom Ver- trag zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern bis zum Ablauf der Nachfrist die bestellte Ware nicht versandbereit gemeldet worden ist. Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen.
Nicht fristgerecht vom Kunden abgerufene Ware kann berechnet und zum Versand gebracht werden. Bei lieferfertiger Ware ist es uns freigestellt, Rechnung zu erteilen und Zahlung zu verlangen. Die weitere Lagerung lieferfertiger Waren berechtigt zur Berechnung von Lagergeld oder Standplatzgebühren.
Die Lieferfristen beginnen – unbeschadet obiger Bestimmungen – mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und der Beibringung erforderlicher Unterlagen durch den Kunden. Für die Einhaltung der Lieferfristen und -termine ist der Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abholung oder zur Übergabe an den Spediteur/Frächter ab Werk maßgebend, wo-
bei die Bereitstellung als Übergabe gilt. Sie gelten mit Meldung der 4
Versandbereitschaft als eingehalten, auch wenn die Ware ohne Verschulden von Seiten des THE-Tuner nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den Kunden mit Verpflichtungen aus diesem oder anderen Abschlüs- sen uns gegenüber in Verzug sind. Das gilt entsprechend für Liefertermine.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung all unserer Forderungen unser Eigentum. Das Eigentum geht erst mit voll- ständiger Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen gegenüber dem Kunden auf diesen über.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sind wir bei angemessener Nachfristsetzung be- rechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern dann, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und Nachfristsetzung von zumindest zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
Der Kunde hat uns vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
Notwendige und zum Zwecke der entsprechenden Rechtsverfolgung angefallene Kosten trägt der Kunde.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Für den Zeitraum des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die gelie- ferte Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und dementspre- chend zu verwahren und ist nicht berechtigt diese zu verpfänden oder zur Besiche- rung etwaiger Forderungen gegen den Kunden zu verwenden.
Nicht vollständig bezahlte, jedoch gelieferte Ware darf bei laufender Rechnung und dauerndem Geschäftsverkehr nur unter Beachtung unseres Eigentumsvorbehaltes und mit unserer schriftlichen Genehmigung weiter veräußert werden.
9. Gewährleistung, Widerrufsrecht
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen leistet The-Tuner Gewähr für die Mängelfreiheit unserer Waren. Die gesetzlichen Fristen gelten ab dem Zeitpunkt des Versands bzw. des Einbaus. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Sollte diese Veränderung nicht durch ein neuerliches TÜV – Gutachten wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Ansprüche jeglicher Art gegen den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen. Die Leistungs- steigerung von Kraftfahrzeugen kann auch eine Änderung bei der Haftpflicht sowie Kaskoversicherung bewirken. Der Kunde verpflichtet sich, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen.
Der Käufer ist ausdrücklich über die in Verbindung mit der Leistungssteigerung hö- here Beanspruchung des Motors, Turboladers, Getriebes, der Achsen, der bewegli- chen Teile und ähnlichem und die daraus möglicherweise resultierende kürzere Le- bensdauer, Abgasveränderungen, rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung von der Firma THE-Tuner. unmittelbar vor der Durch- führung bzw. Kauf vollständig und ausführlich informiert worden.
Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar. Zur Mängelbehebung sind uns sei- tens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Sind die Mängelbehaup- tungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Auf- wendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu erset- zen. Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kunde den Reparaturgegenstand an un- seren Betrieb zu überstellen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile oder andere Teile des Kundenfahrzeuges, welche mit unserer Ware zusammenwirken, nicht in tech- nisch einwandfreiem und betriebs- bereitem Zustand sind oder nicht den Herstel- lervorgaben entsprechen, soweit diese Umstände kausal für den Mangel sind.
Besteht der Mangel tatsächlich und wurde dieser von uns anerkannt, leisten wir Ge- währ in der Weise, dass wir vorhandene Material- oder Arbeitsfehler auf unsere Kosten in unserem Hause beseitigen oder nach unserer Wahl für das fehlerhafte Teil kostenlosen Ersatz leisten. Ausdrücklich wird nochmals festgehalten, dass die bean- standeten Waren in dem Zustand, in welchem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befanden, unverändert und kostenfrei zu unserer Besich- tigung bereit- zuhalten sind.
Gewährleistungsansprüche bestehen des Weiteren dann nicht, wenn der Mangel zurückzuführen ist auf die Nichtbeachtung der für die Ware geltenden Bedienungs- , Wartungs-, Pflege-, Reinigungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsach- gemäße Verwendung, fehlerhafte Behandlung und natürlichen Verschleiß, sowie vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegen- stand. Ebenso erlischt der Anspruch auf Mängelbehebung bei nicht fertig montierter Ware mit Beginn der Endmontage des Auftraggebers selbst oder Dritter. Weiters entfällt die Gewährleistung bei Renn- und Motorsportartikeln sowie Entwicklungsteilen.
Sollten von Herstellern der von uns verwendeten Teile, weitergehende Gewährleis- tungsansprüche gewährt werden, so sind diese direkt bei den entsprechenden Her- stellern nach Ablauf unserer Gewährleistungsfrist durch den Kunden selbständig einzufordern. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den reinen Teilersatz ohne Montagekosten.
Generell ausgeschlossen ist eine Haftung für Schäden am Fahrzeug, in welchem un- sere Ware eingebaut wird sowie für Schäden bzw. Folgeschäden, die auf Grund von unsachgemäßem bzw. nicht fachgerechtem Einbau oder fehlerhafter Verwendung oder Bedienung der gelieferten Ware erfolgt sind. Falsch oder unsachgemäß einge- baute Teile können zu Schäden am Auto oder an Teilen des Autos führen. THE-Tuner weist ausdrücklich darauf hin, dass wir in diesem Fall gerne für Fragen zur Verfügung stehen, aber keine Gewährleistung für die korrekt ausgeführte Endmontage von Dritten übernehmen, wir aber dazu raten die Endmontage nur von Professionisten durchführen zu lassen.
Schadenersatzansprüche bei leichtem Verschulden, Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung, fahrlässiger bzw. grob fahrlässiger Verletzung nebenvertraglicher Pflich- ten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, sind ausgeschlossen. Für das Verschulden von Zulieferern oder anderen Unternehmen, deren wir uns bei der Erfüllung bedienen, haftet THE-Tuner in keinem Fall.
Es gilt die Kraftfahrzeughersteller- und Einbauvorschriften zu beachten.
10. Allgemeines
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Kollisions- und Verweisungsnormen des UN-Kaufrechts sowie sonstigen UNICITRAL Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen er- gebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.
Zur Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung und Verbrauchergeschäfte eingeschalten werden (www.verbraucherschlich- tung.at).
Verbraucher haben auch die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeile- gungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.
Sämtliche von THE-Tuner gelieferte und verwendete Produkte dürfen weder ko- piert, geändert oder in sonstiger Weise vervielfältigt werden. Bei Zuwiderhandeln erfolgt ohne vorhergehende Abmahnung die gerichtliche Geltendmachung der An- sprüche von THE-Tuner.
Allfällige von THE-Tuner verwendete Markennamen, Markenlogos, Produktnamen oder sonstige Kennzeichen sind Rechte der jeweiligen Eigentümer und werden nicht von THE-Tuner in Anspruch genommen.
11. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestim- mungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die der Intention der Parteien am nächsten kommt ohne un- wirksam zu sein. Gleiches gilt für Vertragslücken.